Die ab heute geltende FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen gilt auch für den Praxisbesuch.
Demnach müssen Patienten ab 15 Jahren seit dem 18. Januar 2021 ebenfalls eine FFP2-Maske tragen, wenn sie eine Praxis aufsuchen. Diese Pflicht betrifft Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden, und soweit die Behandlung das Tragen einer Maske zulässt.
Ausnahmen
(Quelle: Kassenärzltiche Vereinigung Bayern / www.kvb.de)
Hygiene-Regel für den Praxis-Besuch
Bitte halten Sie sich an folgende Regeln, damit wir alle möglichst gesund durch den Herbst und Winter kommen und die Praxis offen bleiben kann!
Praxis-Urlaubstage 2021:
Freitag, 20. August 2021 - Freitag, 3. September 2021
Donnerstag, 23. Dezember 2021 - Freitag, 07. Januar 2022
Montag bis Donnerstag machen wir
Mittagspause
von 13:00 - 13:30 Uhr
In dieser Zeit ist die Praxis geschlossen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Kinder ggf. rechtzeitig vor 13 Uhr wieder abzuholen und auch organisatorische Fragen, Terminvereinbarungen oder Rezeptbestellungen vorher mit uns zu klären!
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