Atteste und Bescheinigungen (zum Beispiel zur Vorlage bei der Schule, im Kindergarten, bei Ämtern) werden auch bei gesetzlich Versicherten nicht von der Krankenkasse gezahlt (IGeL-Leistungen - Individuelle Gesundheits-Leistungen).
Die Gebühren dafür müssen Arztpraxen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erheben und demjenigen in Rechnung stellen, der die Bescheinigung anfordert.
Eine Übersicht der bei uns am häufigsten angeforderten Atteste finden sie hier mit den dafür in der Regel berechneten Gebühren (Diese können je nach Arbeitsaufwand im Einzelfall auch abweichen):
Dokument | Gebühr |
Fachärztliches Attest zur Vorlage bei der Schule (z. B. Legasthenie- oder Dyskalkulie-Attest), incl. Schreibgebühr |
47,23 € |
Fachärztliche Stellungnahme zur Vorlage beim Jugendamt (Eingliederungshilfe nach §35a SBG VIII für Kostenübernahme Legasthenie-/Dyskalkulietherapie), incl. Schreibgebühr | 74,03 € |
Fachärztliche Stellungnahme/6-Achsen-Gutachten (z. B. für Eingliederungshilfe nach §35a SBG VIII) bei umschriebener, kurzer Fragestellung (bis zu 2 Seiten), incl. Schreibgebühr | 74,03 € |
Fachärztliche Stellungnahme/6-Achsen-Gutachten bei komplexeren Fragestellungen, ab 3 Seiten, pro angefangener Stunde, zusätzlich 3,50 € Schreibgebühr/Seite | 102 € |
kurzes Attest (z. B. Krankschreibung für die Schule) |
8,16 € |
ausführlicheres Attest (z. B. mit Diagnosen, Empfehlungen, Wiedereingliederung, Sportbefreiung, Schulwegtransport) | 17,43 € |
Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland |
10 € |
bei gewünschtem Postversand zusätzlich Portogebühren |
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